Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.