Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
örtliche Zuständigkeit normal - aus § 33 ZPO
K (Wohnsitz: W) erhebt in V Klage gegen B (Wohnsitz: V) auf Kaufpreiszahlung für einen Gebrauchtwagen. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz wegen des mangelbedingten Minderwerts desselben Gebrauchtwagens.