Referendariat > Die ZVR-Klausur
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels - Unwirksamkeit eines Urteils bei anschließender Klagerücknahme (§ 269 Abs. 3 S. 1 HS 2 ZPO)
Auf die Klage des B hin wird K zur Zahlung von €2000 an B verurteilt. Hiergegen legt K Berufung ein, woraufhin B die Klage mit Einwilligung des K zurücknimmt. Als B dennoch die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil betreibt, erhebt K Klage.