Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Leistungskondiktion

Condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)

Schema: Condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)


Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)?

  1. Etwas erlangt

  2. Durch Leistung

  3. Gesetzes- oder Sittenverstoß

  4. Ausschlusstatbestand (§ 817 S. 2 BGB)

  5. Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)

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