Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)
Schema: Condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)
22. März 2025
7 Kommentare
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Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)?
Etwas erlangt
Durch Leistung
Gesetzes- oder Sittenverstoß
Ausschlusstatbestand (§ 817 S. 2 BGB)
Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)
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