Schema: Falschaussage (§ 160 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Taterfolg: Erfüllung des objektiven Tatbestandes von §§ 153, 154 oder 156 durch Beweisperson

      2. Tathandlung: den anderen dazu verleiten

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (auch Tatherrschaftswille)

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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