Schema: Falschaussage (§ 160 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Taterfolg: Erfüllung des objektiven Tatbestandes von §§ 153, 154 oder 156 durch Beweisperson
Tathandlung: den anderen dazu verleiten
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (auch Tatherrschaftswille)
Rechtswidrigkeit
Schuld
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