Schema: Falschaussage (§ 160 StGB)

18. Januar 2026

4 Kommentare

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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Taterfolg: Erfüllung des objektiven Tatbestandes von §§ 153, 154 oder 156 durch Beweisperson

      2. Tathandlung: den anderen dazu verleiten

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (auch Tatherrschaftswille)

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Fawen

Fawen

7.4.2021, 13:51:01

Könnte es möglicherweise eingerichtet werden, dass es nicht darauf ankommt zuerst die Tathandlung oder zuerst den Taterfolg als Lösung zu wählen? Letztendlich kann auch die Handlung zuerst geprüft werden.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.4.2021, 17:18:35

Hallo Fawen, derzeit ist das leider noch nicht möglich, aber wir sind dabei ein neues Modul zu entwickeln, sodass es zukünftig möglich wird. Hierfür bitten wir noch um etwas Geduld. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

MI

millisiewert

27.3.2025, 11:58:59

Fehlt hier nicht die Voraussetzung Gutgläubigkeit des Vordermannes? Oder ist diese doch nicht erforderlich?

PACTA

pactasuntservanda04

7.6.2025, 03:26:16

Im objektiven Tatbestand beim TBM Verleiten ist umstritten, ob Gutgläubigkeit nötig ist. Die hM lehnt dies aber ab, damit es nicht zu Strafbarkeitslücken kommt. Beim

Vorsatz

verlangt jedoch auch die hM die Vorstellung, dass der Verleitete gutgläubig war.


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