Schema: Falschaussage (§ 160 StGB)
18. Januar 2026
4 Kommentare
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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Taterfolg: Erfüllung des objektiven Tatbestandes von §§ 153, 154 oder 156 durch Beweisperson
Tathandlung: den anderen dazu verleiten
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (auch Tatherrschaftswille)
Rechtswidrigkeit
Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fawen
7.4.2021, 13:51:01
Könnte es möglicherweise eingerichtet werden, dass es nicht darauf ankommt zuerst die Tathandlung oder zuerst den Taterfolg als Lösung zu wählen? Letztendlich kann auch die Handlung zuerst geprüft werden.
Lukas_Mengestu
7.4.2021, 17:18:35
Hallo Fawen, derzeit ist das leider noch nicht möglich, aber wir sind dabei ein neues Modul zu entwickeln, sodass es zukünftig möglich wird. Hierfür bitten wir noch um etwas Geduld. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
millisiewert
27.3.2025, 11:58:59
Fehlt hier nicht die Voraussetzung Gutgläubigkeit des Vordermannes? Oder ist diese doch nicht erforderlich?
pactasuntservanda04
7.6.2025, 03:26:16
Im objektiven Tatbestand beim TBM Verleiten ist umstritten, ob Gutgläubigkeit nötig ist. Die hM lehnt dies aber ab, damit es nicht zu Strafbarkeitslücken kommt. Beim
Vorsatzverlangt jedoch auch die hM die Vorstellung, dass der Verleitete gutgläubig war.
