Schema: Notwehr (§ 32 StGB)
Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?
Notwehrlage
Angriff
Gegenwärtigkeit
Rechtswidrigkeit
Notwehrhandlung
Erforderlichkeit
Gebotenheit
Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geld hat man zu haben!
5.8.2023, 23:47:29
Hier würde ich die Interessenabwägung noch als einzelnen Prüfungspunkt ergänzen :)
Leo Lee
25.8.2023, 11:49:05
Hallo Geld hat man zu haben! Beachte, dass bei
§ 32 StGBes nicht auf eine Interessenabwägung zw. den
Rechtsgütern ankommt (sondern nur auf die Verhältnismäßigkeit zw. Angriff und Abwehrhandlung). Merksatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Die Interessenabwägung wird erst bei § 34 StGB Relevant. Hierzu kann ich die Lektüre von Wessels/Beulke/Satzger AT, 51. Auflage, Rn. 468 ff. und 517 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Lorenz
28.9.2024, 15:59:32
s.o.
Iguanaiuris
20.10.2024, 10:59:48
Ich denke, dass das Jurafuchs-Team die Geeignetheit mit in die Erforderlichkeit packt
Daniel
18.11.2024, 00:46:02
Hey Lorenz, ich verstehe das so: Erforderlich ist ein Mittel immer dann, wenn es dazu geeignet ist, den gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Am Beispiel Körperverletzung nach § 223 StGB: Würde das Mittel, z.B. Abwehrschlag, nicht verwendet werden, würde A den Angriff von B erleiden und damit sein Rechtsgut auf körperliche Unversehrtheit verletzen lassen müssen.