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Schema: Notwehr (§ 32 StGB)

21. März 2026

7 Kommentare


Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?

  1. Notwehrlage

    1. Angriff

    2. Gegenwärtigkeit

    3. Rechtswidrigkeit

  2. Notwehrhandlung

    1. Erforderlichkeit

    2. Gebotenheit

  3. Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Geld hat man zu haben!

Geld hat man zu haben!

5.8.2023, 23:47:29

Hier würde ich die Interessenabwägung noch als einzelnen Prüfungspunkt ergänzen :)

LELEE

Leo Lee

25.8.2023, 11:49:05

Hallo Geld hat man zu haben! Beachte,

da

ss bei § 32 StGB es nicht auf eine Interessenabwägung zw. den Rechtsgütern ankommt (sondern nur auf die Verhältnismäßigkeit zw. Angriff und Abwehrhandlung). Merksatz:

Da

s Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Die Interessenabwägung wird erst bei § 34 StGB Relevant. Hierzu kann ich die Lektüre von Wessels/Beulke/Satzger AT, 51. Auflage, Rn. 468 ff. und 517 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße - für

da

s Jurafuchsteam - Leo

LO

Lorenz

28.9.2024, 15:59:32

s.o.

Iguanaiuris

Iguanaiuris

20.10.2024, 10:59:48

Ich denke,

da

ss

da

s Jurafuchs-Team die

Geeignetheit

mit in die

Erforderlichkeit

packt

DAN

Daniel

18.11.2024, 00:46:02

Hey Lorenz, ich verstehe

da

s so: Erforderlich ist ein Mittel immer

da

nn, wenn es

da

zu geeignet ist, den gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Am Beispiel Körperverletzung nach § 223 StGB: Würde

da

s Mittel, z.B. Abwehrschlag, nicht verwendet werden, würde A den Angriff von B erleiden und

da

mit sein Rechtsgut auf

körperliche Unversehrtheit

verletzen lassen müssen.

MO

Moritz

18.4.2025, 12:38:10

Erforderlichkeit

=

Geeignetheit

+ relativ mildestes Mittel

BECCA

Becca_la

30.12.2025, 15:04:17

Hier fehlen die Erläuterungen zu den einzelnen

Tatbestandsmerkmale

n. Ich fände es hilfreich, wenn hier nochmal gerade zur

Gebotenheit

& Erfoderlichkeit Erläuterungen ergänzt werden :)


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