Schema: Notwehr (§ 32 StGB)

30. Mai 2025

6 Kommentare

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Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?

  1. Notwehrlage

    1. Angriff

    2. Gegenwärtigkeit

    3. Rechtswidrigkeit

  2. Notwehrhandlung

    1. Erforderlichkeit

    2. Gebotenheit

  3. Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Geld hat man zu haben!

Geld hat man zu haben!

5.8.2023, 23:47:29

Hier würde ich die Interessenabwägung noch als einzelnen Prüfungspunkt ergänzen :)

LELEE

Leo Lee

25.8.2023, 11:49:05

Hallo

Geld

hat man zu haben! Beachte, dass bei § 32 StGB es nicht auf eine Interessenabwägung zw. den Rechtsgütern ankommt (sondern nur auf die Verhältnismäßigkeit zw.

Angriff

und Abwehrhandlung). Merksatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Die Interessenabwägung wird erst bei

§ 34 StGB

Relevant. Hierzu kann ich die Lektüre von Wessels/Beulke/Satzger AT, 51. Auflage, Rn. 468 ff. und 517 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo

LO

Lorenz

28.9.2024, 15:59:32

s.o.

Iguanaiuris

Iguanaiuris

20.10.2024, 10:59:48

Ich denke, dass das Jurafuchs-Team die Geeignetheit mit in die

Erforderlichkeit

packt

DAN

Daniel

18.11.2024, 00:46:02

Hey Lorenz, ich verstehe das so:

Erforderlich

ist ein Mittel immer dann, wenn es dazu geeignet ist, den gegenwärtigen

Angriff

abzuwehren. Am Beispiel Körperverletzung nach § 223 StGB: Würde das Mittel, z.B. Abwehrschlag, nicht verwendet werden, würde A den

Angriff

von B erleiden und damit sein Rechtsgut auf körperliche Unversehrtheit verletzen lassen müssen.

MO

Moritz

18.4.2025, 12:38:10

Erforderlichkeit

= Geeignetheit + relativ mildestes Mittel


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