Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)

Schema: EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)


Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe

  3. Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs

    Die Rechtshängigkeit tritt ein, sobald der Eigentümer die gerichtliche Klage auf Herausgabe der Sache (§ 985 BGB) gegen den Besitzer erhebt. Voraussetzung ist nach §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO die Zustellung der Klage beim Beklagten.

  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

  5. Schaden des Eigentümers

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