Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)
Schema: EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)
Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)?
Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
Die Rechtshängigkeit tritt ein, sobald der Eigentümer die gerichtliche Klage auf Herausgabe der Sache (§ 985 BGB) gegen den Besitzer erhebt. Voraussetzung ist nach §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO die Zustellung der Klage beim Beklagten.
Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
Schaden des Eigentümers
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Trent925
10.1.2024, 17:52:41
warum wird in Jurafuchs Fällen (Modul mit EBV) § 990 mit 989 zitiert - wo man überhaupt keine Klage (Rechtshängigkeit) erwähnt hat?
GO
15.1.2024, 13:03:29
Denn der §989 ist beinhaltet den Anspruchsinhalt, also die Voraussetzungen des Schadensersatzes. §990 ersetzt hierbei nur die fehlende Rechtshängigkeit:)
Jonah
18.1.2024, 13:47:36
So ist es, wobei es anfangs verwirrend erscheinen kann. Umso wichtiger ist es, die Struktur des EBV genau zu kennen. § 990 I 1 BGB stellt auf die Bösgläubigkeit des Besitzers ab und ersetzt - wie von „GO“ bereits erklärt - die (fehlende) Rechtshängigkeit. Somit ist der nicht gutgläubige Besitzer gleichermaßen dem Eigentümer zum Ersatz des entstandenen Schadens nach
§ 989 BGB„verpflichtet“.
Trent925
18.1.2024, 17:11:51
danke:)
Vincent
5.12.2024, 16:05:37
Warum wird hier erst das Verschulden und dann der Schaden geprüft? Wäre es nicht logischer erst den Schaden zu prüfen, da dieser ja vorliegen muss damit, ein Verschulden überhaupt in Betracht kommt. Ist der Gegenstand nicht geschädigt kann ich ja nicht das Verschulden daran prüfen.