Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)

Schadens- und Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB)

Schema: Schadens- und Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB)


Wie prüfst Du einen Schadens- bzw. Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB)?

  1. Wirksamer Vertrag zwischen den Parteien (=Schuldverhältnis)

  2. Unmöglichkeit, die schon bei Vertragsschluss vorlag, § 275 Abs. 1, 2, 3 BGB

  3. Zu vertretende Unkenntnis des Schuldners (vermutet nach § 311a Abs. 2 S. 2 BGB)

  4. Schaden

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.