Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)

Schadens- und Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB)

Schema: Schadens- und Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB)

3. Juni 2025

6 Kommentare

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Wie prüfst Du einen Schadens- bzw. Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 BGB)?

  1. Wirksamer Vertrag zwischen den Parteien (=Schuldverhältnis)

  2. Unmöglichkeit, die schon bei Vertragsschluss vorlag, § 275 Abs. 1, 2, 3 BGB

  3. Zu vertretende Unkenntnis des Schuldners (vermutet nach § 311a Abs. 2 S. 2 BGB)

  4. Schaden

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

primalira

primalira

29.7.2020, 00:13:43

Alles richtig und wieder ein Grukenglas...🥴

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

29.7.2020, 22:27:42

Hallo Primalira, danke für den Hinweis, wir arbeiten bereits an einer Lösung!

Johaennzen

Johaennzen

29.1.2022, 15:41:28

Nur ein Vorschlag & natürlich kann man was die Schemata angeht variieren, aber wäre es nicht besser, im typischen Schadensersatzschema zu bleiben? Also SV,

Pflichtverletzung

,

Vertretenmüssen

& Schaden🤔 So muss quasi nichts doppelt gelernt werden😅

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

31.1.2022, 14:02:10

Hallo Johaennzen, in der Tat ist der Prüfungsaufbau sehr ähnlich zum üblichen Schadensersatz. Allerdings ergeben sich zwei Besonderheiten. Anders als beim normalen Schadensersatz liegt bei anfänglicher

Unmöglichkeit

terminologisch keine "

Pflichtverletzung

" vor. Denn die

Leistungspflicht

ist nie entstanden, sondern war von Anfang an unmöglich. Dementsprechend konnte sie auch nicht verletzt werden. Auch knüpft das

Vertretenmüssen

nicht daran an, dass der

Schuld

ner die

Unmöglichkeit

zu vertreten hat. Vielmehr ist allein maßgeblich, ob er Kenntnis davon hatte, dass er die

Leistungspflicht

nicht erbringen kann. Auf diese Besonderheiten haben wir bei der Erstellung dieses Schemas Rücksicht genommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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