Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Absichtliche/wissentliche schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)

Schema: Absichtliche/wissentliche schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)


Wie prüfst Du die absichtlich bzw. wissentlich verübte schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Grundtatbestand (§ 223 StGB)

      2. Eintritt einer der in Nr. 1 – 3 genannten Folge

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Zumindest dolus eventualis bzgl. § 223

      2. Zumindest dolus directus 2. Grades bzgl. der schweren Folge

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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