Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Absichtliche/wissentliche schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)
Schema: Absichtliche/wissentliche schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)
15. April 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (29.486 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die absichtlich bzw. wissentlich verübte schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB)?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!