Schema: EU-Grundfreiheiten

30. Mai 2025

6 Kommentare

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Wie prüfst du EU-Grundfreiheiten?

  1. Anwendbarkeit

    1. Kein vorrangiges Primärrecht

    2. Kein vorrangiges, harmonisierendes Sekundärrecht, Art. 114 AEUV

      Ist der Sachbereich bereits abschließend durch Sekundärrecht harmonisiert, dann ergibt sich die Zulässigkeit einer Maßnahme aus der Anwendung des Sekundärrechts und nicht des Primärrechts. Wenn sich aus dem Sachverhalt keine Indizien ergeben, dann ist zu unterstellen, dass keine abschließende Harmonisierung gegeben ist.

  2. Schutzbereich

    1. Sachlicher Schutzbereich

    2. Persönlicher Schutzbereich: Unionsbürger & EU-Unternehmen

      Achtung: Die Warenverkehrsfreiheit hat keinen persönlichen Schutzbereich. Sie betrifft Waren, die im Unionsgebiet in Verkehr sind (Unionsware).

    3. Grenzüberschreitender Bezug

    4. Keine Bereichsausnahme

  3. Beschränkung

    Die Beschränkung bestimmt sich grundfreiheitsspezifisch. Sie muss von einem Adressaten der Grundfreiheiten ausgehen.

  4. Rechtfertigung

    1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe

    2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe

    3. Unionsrechtskonforme Konkretisierung, insbesondere Verhältnismäßigkeit

      Eine Konvergenz der Grundfreiheiten besteht nur hinsichtlich der groben Struktur, welche ein einheitliches Prüfungsschema ermöglicht. Bis auf die drei Prüfungsschritte sind die Grundfreiheiten in Bezug auf Schutzbereich, Schutzumfang und Rechtfertigung von Beschränkungen jedoch unterschiedlich ausgestaltet.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CLA

chuck lawris

15.10.2021, 13:30:25

Wieso wird der sachliche SB vor dem persönlichen SB geprüft? Gibt es hierfür einen Grund oder ist es Geschmacksfrage? Danke für Eure Antwort im Voraus:)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.10.2021, 11:03:53

Hallo Chuck lawris, wir sind gerade dabei die Möglichkeit zu entwickeln, Prüfschemata nicht mehr als absolut erscheinen zu lassen. Denn in Fällen wie diesen, gibt es tatsächlich keine absoluten Wahrheiten und Du kannst auch den persönlichen vor dem sachlichen Schutzbereich prüfen. Dies ist hier tatsächlich Geschmacksfrage und ein Stück weit auch Fall abhängig (zB kannst Du unproblematisch vorliegende Punkte kurz vorweg prüfen, um sie nicht zu vergessen). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

mareike01

mareike01

5.1.2023, 13:57:42

Schutzbereich oder Anwendungsbereich? Wir haben gelernt, dass man es nicht Schutz- sondern Anwendungsbereich nennen sollte. Begründung lautete, Grundfreiheiten seien kein Abwehrrecht gegen den Staat. Oder kann man das mittlerweile nennen wie man möchte?

Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt

3.4.2025, 16:18:32

Hallo @[mareike01](196469), im europarechtlichen Schrifttum ist der Begriff "Schutzbereich" im Kontext der Grundfreiheiten weit verbreitet, wie zB eine Recherche in den einschlägigen juristischen Datenbanken oder auch einfach nur bei google zeigt. Der Begriff "Anwendungsbreich" mag daher eine persönliche Präferenz Deines/r Professors/in oder Tutors/in sein, über die man diskutieren kann - zwingend ist er aber nicht. Wenn Ihr wisst, dass die Lehrperson Eures aktuellen Kurses solche Ansichten zu bestimmten Begrifflichkeiten hat, könnt Ihr euch für die jeweilige Klausur natürlich gerne zur Sicherheit daran orientieren. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team

HANDE

HanDerenoglu

22.12.2024, 22:44:19

kann jemand die oben genannten Begriffe erklären

LELEE

Leo Lee

25.12.2024, 08:39:51

Hallo HanDerenoglu, vielen Dank für diese sehr gute und wichtige Frage! Harmonisierung bedeutet, dass i.R.d. Europarechts die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten so gut wie möglich vereinheitlicht werden (etwa im Verbraucherrecht, damit ein Verbraucher in DE die gleichen Rechte ggü. dem spanischen Unternehmer geltend machen kann und vice versa). Primärrecht ist das sog. Recht "der Verträge", also solche Vorschriften und "Rechte", die sich unmittelbar aus den Gründungsverträgen ergeben. Sekundärrecht ist das Recht "aufgrund der Verträge", d.h. solche Maßnahmen, die sich zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar aufgrund der Verträge eingeführt werden können. Etwa regelt 288 AEUV, dass Verordnungen und Richtlinien erlassen werden können. Weil diese Maßnahmen aber auf dem Art. 288 basieren und ein weiteres Handeln erfordern, ergeben sie sich "sekundär" aufgrund dieses Vertrags (bzw. aufgrund des Art. 288 AEUV) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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