Schema: Arrest (§ 916 ff. ZPO)

22. November 2024

4,9(12.868 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Anordnung des Arrests (§§ 916 ff. ZPO)?

  1. Zulässigkeit

    Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Besonderheiten ergeben sich im Rahmen der Zuständigkeit (§ 919 ZPO) und der Bestimmtheit des Antrages (§§ 253 Abs. 2, 920 Abs. 1 ZPO). Es ist auch stets das Rechtsschutzbedürfnis anzusprechen; dieses fehlt regelmäßig bei einem rechtskräftigen Titel, da der Antragsteller aus diesem ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann. Aus den §§ 78 Abs. 3, 920 Abs. 3 ZPO ergibt sich, dass für die Antragsstellung vor dem Landgericht kein Anwaltszwang besteht.

  2. Begründetheit

    Arrestanspruch und Arrestgrund sind glaubhaft zu machen, §§ 920 Abs.2, 294 ZPO. Das bedeutet, dass hinsichtlich der Tatsachenfeststellung nicht der Strengbeweis vorgegeben ist, sondern lediglich die Glaubhaftmachung, bei der eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Sachverhaltes ausreicht. Zulässig ist dabei insbesondere die eidesstattliche Versicherung. Es erfolgt eine summarische Prüfung hinsichtlich des Sachverhaltes, jedoch eine umfassende rechtliche Prüfung.

    1. Arrestanspruch

      Der Arrestanspruch ist gemäß § 916 Abs. 1 ZPO der zugrunde liegende materiell-rechtliche Anspruch, bestehend aus einer Geldforderung oder einem Anspruch, der in eine Geldforderung übergehen kann.

    2. Arrestgrund

      Arrestgrund des dinglichen Arrestes ist die drohende Vereitelung oder Erschwerung der Zwangsvollstreckung, § 917 ZPO. Der persönliche Arrest im Sinne des § 918 ZPO hat kaum praktische Bedeutung, da er nur zulässig ist, wenn andere Mittel nicht genügen (Subsidiarität).

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BIE

Bienenschwarmverfolger

30.3.2021, 09:07:52

Die erste Frage des zweiten Falls scheint mir ein wenig missverständlich. Im Rahmen der

Begründetheit

prüft das Gericht ja gerade nicht, ob Arrestanspruch und -grund vorliegen, sondern nur, ob sie jeweils glaubhaft gemacht sind (vgl. ThP § 916 Rn. 3).

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.12.2021, 19:10:18

Danke für den Hinweis, Bienenschwarmverfolger! Wir haben das entsprechend präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden. In der Tat ist es wichtig in der Klausur darauf zu achten, hier die richtige Terminologie zu verwenden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

BIE

Bienenschwarmverfolger

21.12.2021, 19:17:30

Danke Lukas, dass Du auf meine ganzen alten Anmerkungen antwortest :D


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen