BT 5: Verkehrsdelikte: 114 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 114 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 5: Verkehrsdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 5: Verkehrsdelikte
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 5: Verkehrsdelikte wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – konkrete Gefährdung fehlt
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff („Pervertierung“) – Schädigungsvorsatz fehlt
Polizist P steht mittig auf der Straße und gebietet T durch Handzeichen anzuhalten. Dieser fährt auf P zu, um ihn zur Freigabe der Straße zu zwingen. In letzter Sekunde tritt P zur Seite. Darauf hatte T vertraut.

§ 316 StGB: absolute Rad-Fahruntüchtigkeit & relative Fahruntüchtigkeit
Der trinkfeste T fährt mit seinem Fahrrad zielsicher zur Arbeit, obwohl er eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) aufweist.

§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
Nach einer Party fährt die trinkfeste T zielsicher mit ihrem Pedelec (Pedal Electric Cycle) nach Hause, obwohl sie eine BAK von 1,1‰ aufweist. Da ihr Reifen platzt, stürzt sie gegen einen geparkten Pkw.

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Absichtsmerkmal bei Polizeiflucht
Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.

Berechnung für Fahruntüchtigkeit
Die neuesten Fälle zum Thema BT 5: Verkehrsdelikte
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 5: Verkehrsdelikte wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Objektiver Tatbestand: Unglücksfall iSd § 323c inkl. Fallbeispiel
In dem Fall geht es um die Definition des „Unglücksfalls“ als objektives Tatbestandsmerkmal der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Ob ein Unglücksfall vorliegt, richtet sich nach einer ex-Post-Betrachtung der Tatgegebenheiten. Für die Beurteilung der Strafbarkeit ist daher nicht relevant, was sich die potenziellen Täter:innen zum Tatzeitpunkt dachten, sondern ob sich auch unter Einbeziehung erst später bekannt gewordener, objektiver Gegebenheiten, ein Unglücksfall vorlag. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit nach § 323c StGB aus. Dieser Fall zeigt den Sinn und Zweck des § 323s StGB: Es soll sichergestellt werden, dass jemand Hilfe erhält, sondern Hilfe wirklich notwendig ist. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, besteht keine Notwendigkeit einer Strafbarkeit. Dass der Täter eventuell irrig annahm, ein Unglücksfall läge vor, spielt also keine Rolle.

Berechnung für Schuldfähigkeit

Berechnung für Fahruntüchtigkeit

Tatbestand des § 323c Abs. 2 StGB 3
Nachdem sich auf der Autobahn ein Unfall ereignet hat, bilden die Fahrzeugführer vorschriftsgemäß eine Rettungsgasse. Ärztin A fährt im Privat-Pkw in die Rettungsgasse ein, um schnell zum Unfallort zu gelangen. Autofahrer T stellt sich der durch die Rettungsgasse fahrenden A in den Weg und bringt ihr Fahrzeug zum Stillstand.

Tatbestand des § 323c Abs. 2 StGB 1
T guckt den Rettern X, Y und Z zu, die sich bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Travemünder Allee in Lübeck um die Verletzten kümmern. Dabei steht T mitten auf dem Fahrradweg und blockiert den Rennrad fahrenden Richter R.

Zumutbarkeit der Hilfeleistung 3
Monate zuvor hat T einen Raub begangen. Während er über die Landstraße fährt, entdeckt er am Straßenrand den unfallbedingt schwerverletzten O. Um sich keinem größeren Strafverfolgungsrisiko auszusetzen, fährt T unbehelligt weiter – auch an den in regelmäßigen Abständen errichteten Notrufsäulen.
BT 5: Verkehrsdelikte: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
Teste dein Wissen zu BT 5: Verkehrsdelikte in 5 min