Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
T will den O verprügeln und bittet C und D, zur Sicherheit mitzukommen und ihn durch ihre Anwesenheit zu unterstützen. Während T den O verprügelt, stehen C und D daneben und zeigen sich – für Dritte erkennbar – einsatzbereit für den Fall, dass O Gegenwehr leistet.