Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB – gemeinschaftliche Tatbegehung
T, B und C beschließen das Restaurant der O auszurauben. Während B und C in der Küche verbleiben, um den Koch in Schach zu halten, schubst T die O in einem Nebenraum, sodass bei ihr Prellungen entstehen.