Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
KFZ als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T möchte O eins auswischen. Er spiegelt O vor, Hilfe beim Einparken seines Autos zu brauchen. O stellt sich in die Parkbucht und beginnt T einzulenken. Anstatt zu parken, gibt T jedoch Gas und fährt O an. Durch den Stoß des Anfahrens erleidet O Prellungen und einen Knochenbruch.