Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Veranlassung Dritter zur Herbeiführung der Todesfolge
T und B geraten mit O in Streit. T schlägt O mit einem Faustschlag zu Boden. Das veranlasst B, dem O mit voller Wucht gegen den Kopf zu treten. O stirbt an dem Tritt. T weiß, dass B zu solchen spontanen und brutalen Attacken neigt.