Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Unmittelbarkeitszusammenhang - Schlag mit geladener Pistole

T schlägt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einer geladenen Pistole auf den Kopf, sodass sich ein blauer Fleck bildet. Unbeabsichtigt löst sich ein Schuss. O verstirbt an dieser Schussverletzung.

Jurafuchs Illustration zum Gubener Hetzjagd Fall (BGH, Urt. v. 09.10.2002): Ein Mann flieht aus Todesangst vor den Skinheads. Dabei springt er durch eine Glastür und verletzt sich.

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Gubener Hetzjagd Fall (BGH, Urt. v. 09.10.2002): : examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Bei der Gubener Hetzjagd-Fall setzt der BGH seine Rechtsprechung zu der Erfolgsqualifikation des § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) fort, die er bereits durch den Pistolenschlag-Fall (BGHSt 14, 110) und den Rötzel-Fall (NJW 1971, 152) begründet hat. Dabei stellt er einerseits klar, dass ein erfolgsqualifizierter Versuch auch dann angenommen werden kann, wenn das Grunddelikt (hier die Körperverletzung nach § 223 StGB) lediglich versucht wurde. Andererseits präzisiert er seine Rechtsprechung zur Frage des Unmittelbarkeitszusammenhangs. Im Rötzel-Fall hatte er noch ausgeführt, dass der für die Erfolgsqualifikation notwendige Unmittelbarkeitszusammenhang fehle, wenn der Tod des Opfers durch sein eigenes (Flucht-) Verhalten herbeigeführt wird. Nunmehr stellte er klar, dass der Unmittelbarkeitszusammenhang aber jedenfalls dann nicht ausgeschlossen sei, wenn die Panikreaktion des Opfers, die zu seiner Selbstverletzung führt, geradezu deliktstypisch sei.

Die neuesten Fälle zum Thema Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Jurafuchs Illustration zum Gubener Hetzjagd Fall (BGH, Urt. v. 09.10.2002): Ein Mann flieht aus Todesangst vor den Skinheads. Dabei springt er durch eine Glastür und verletzt sich.

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Gubener Hetzjagd Fall (BGH, Urt. v. 09.10.2002): : examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Bei der Gubener Hetzjagd-Fall setzt der BGH seine Rechtsprechung zu der Erfolgsqualifikation des § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) fort, die er bereits durch den Pistolenschlag-Fall (BGHSt 14, 110) und den Rötzel-Fall (NJW 1971, 152) begründet hat. Dabei stellt er einerseits klar, dass ein erfolgsqualifizierter Versuch auch dann angenommen werden kann, wenn das Grunddelikt (hier die Körperverletzung nach § 223 StGB) lediglich versucht wurde. Andererseits präzisiert er seine Rechtsprechung zur Frage des Unmittelbarkeitszusammenhangs. Im Rötzel-Fall hatte er noch ausgeführt, dass der für die Erfolgsqualifikation notwendige Unmittelbarkeitszusammenhang fehle, wenn der Tod des Opfers durch sein eigenes (Flucht-) Verhalten herbeigeführt wird. Nunmehr stellte er klar, dass der Unmittelbarkeitszusammenhang aber jedenfalls dann nicht ausgeschlossen sei, wenn die Panikreaktion des Opfers, die zu seiner Selbstverletzung führt, geradezu deliktstypisch sei.

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Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"

T warf mit Verletzungsvorsatz den Hochsitz um, auf dem O saß. O fiel herunter und brach sich dabei den rechten Knöchel. Diese Verletzung wurde operativ behandelt. Infolge der OP wird O bettlägerig und verstirbt einen Monat später an einem Herz-Kreislauf-Versagen.

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Unmittelbarkeitszusammenhang - Schlag mit geladener Pistole

T schlägt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einer geladenen Pistole auf den Kopf, sodass sich ein blauer Fleck bildet. Unbeabsichtigt löst sich ein Schuss. O verstirbt an dieser Schussverletzung.

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