Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Um seinen Misserfolgen auf der Arbeit Ausdruck zu verleihen, schlägt T seinen sechsjährigen Sohn O regelmäßig ins Gesicht und mit beiden Händen gegen die Ohren. T trifft O so schlimm, dass O sein Gehör verliert. Eine solche Folge hielt T durchaus für möglich.