Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Dolus eventualis und Ermöglichungsabsicht
T überfällt den O in seiner Wohnung und betäubt ihn mit Chloroform. O erholt sich schon nach 30 Minuten. T beschließt nun auf andere Weise endgültig dafür zu sorgen, dass er weiter ungestört nach Geld suchen kann. Er würgt den O und billigt dabei, dass sein Handeln zum Tod des O führen könnte. O stirbt.