Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Arglosigkeit – Vorangegangene verbale Auseinandersetzung
A und B haben bei ihrem sonntäglichen politischen Stammtisch eine hitzige Auseinandersetzung. A bezeichnet B als "Intelligenzverweigerer". B schreibt A am Montagabend, er freue sich dennoch auf den kommenden Stammtisch. Als B das Lokal betritt, begrüßt ihn der A und erschießt ihn ohne Vorwarnung.