Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zerstören. Zu Hause angekommen, findet er das „Teil“ doch praktisch und behält es zur weiteren Nutzung.
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 8
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zuhause zerstören. Da ihm der E-Scooter zu schwer zum Tragen ist, fährt er damit zunächst nach Hause.