Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Individueller Schadenseinschlag III - Opfer kann nicht mehr über Mittel verfügen für ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeit / angemessene Wirtschafts- und Lebensführung
Vertreter V verkauft Bäuerin B eine Melkmaschine zum „Sonderpreis“ von €350.000, was dem objektivem Wert entspricht. Damit sie sich die Maschine leisten kann, verschuldet sie sich derart, dass sie ihre persönlichen Lebensverhältnisse auf eine Minimum zurückschrauben muss.