Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erfordernis der Vermögensverfügung – Handeln
T bietet dem O an, ihm ein Darlehen über €100.000 zu verschaffen, obwohl T weiß, dass er dazu nicht imstande ist. Er verlangt von O eine "Vorauszahlung von €30.000 zur Deckung der Finanzierungskosten". O überweist dem T die €30.000.