Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Eindringen in Wohnung: Fuß in die Tür
T möchte unbedingt in die Wohnung des reichen O gelangen, um ihn auszurauben. An einem späten Abend klingelt sie an der Wohnungstür. O öffnet die Tür einen Spalt. Daraufhin stellt T ihren Fuß in die Tür.