Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Drohung – Gegenwärtigkeit der Gefahr
T hat es auf Os wertvolle Uhrensammlung abgesehen. Er bricht bei O ein. Da er nicht will, dass O ihn daran hindert, mit Uhren bepackt die Wohnung zu verlassen, zieht er seine Pistole und sagt ihr, dass er morgen zurückkommen und sie erschießen werde, wenn sie ihn nicht gehen lasse. Verängstigt zieht sich O zurück.