Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Ausschütten von Benzin genügt nicht für Inbrandsetzen nach §§ 306ff. StGB – Brandstiftungsdelikte
T will dem geizigen G eins auswischen, indem er dessen Jahrmarktsbude "abfackelt". Mit einer Leiter klettert er auf die Bude und schüttet drei Kanister Benzin aus. Als er dieses entzünden will, hält ihn der Wahrsager W auf und ruft die Polizei.