Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 1 StGB: Private Tiefgarage ist kein öffentlicher Straßenverkehr
T begibt sich im fahruntüchtigen Zustand in eine Tiefgarage mit fest vermieteten Stellplätzen, wo auch sein Pkw steht. Nur die Mieter haben Zugang. Dort rangiert er mit seinem Pkw herum, bis er gegen den dort ebenfalls geparkten Pkw des O stößt.