Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 1 StGB: Führen ohne Motorkraft
T ist alkoholbedingt fahruntüchtig. Dennoch setzt er sich an das Steuer seines Lkw, löst die Bremse und lässt den Wagen die leicht abfallende Fahrbahn ohne Motorkraft hinabrollen. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es nicht.