Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen – mit konkreter Gefährdung 2
Als T in das Lenkrad der O greift, hält O auf dem Seitenstreifen der A92 und steigt aus. T verfolgt O und stößt sie auf die rechte Fahrspur, wodurch sie sich verletzt. Dort fixiert er sie, so dass ihr Kopf auf dem Mittelstreifen liegt. Folgende Pkw können nur knapp ausweichen.