Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 5 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
Bauer B vergisst, das Weidetor zu schließen. Anstatt eine entwichene Kuh wieder einzufangen, was ihm gelingen würde, hofft er, sie würde von selbst wieder zurückkommen. Die Kuh legt sich auf die angrenzende Straße. Später kann O nicht bremsen und verletzt sich bei dem Unfall.