Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Voraussetzungen erfüllt
Der Fahrer F und der Beifahrer B beschließen den Radler R "vom Rad zu holen". Daher schneidet F dem R den Weg ab und B öffnet die Beifahrertür, um R wenigstens zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen. R weicht aus, stürzt und verletzt sich.