Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit bei Passivrauchen
T, der gelegentlich Cannabis konsumiert, befindet sich zwei Stunden in einem „Chill-out-Raum“. Dass dieser von dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogen ist, weiß er. Danach fährt er Auto, obwohl er infolge des erheblichen Cannabiskonsums durch Passivrauchen fahruntüchtig ist.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit - keine Zäsur - Vorsatz
T weist eine BAK von 1,1‰ auf, hält sich aber sorgfaltswidrig für fahrtüchtig. Daher unternimmt er mit seinem Pkw eine „Spritztour“. Als er bei einer Pinkelpause ins Schwanken gerät, wird ihm seine Fahruntüchtigkeit bewusst. Dennoch setzt er die Fahrt fort.