Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Abgrenzung Identitätstäuschung/Namenstäuschung: Gebrauch eines falschen Namens im Asylantrag
T stellt einen Asylantrag und gibt sich dabei als A aus. Er erhält Papiere, die auf den Namen A ausgestellt werden. Einige Zeit später unterzeichnet T ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll mit dem Namen A.