Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Verdächtigung einer fiktiven Person
T wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Um nicht belangt zu werden, gibt sie auf dem ihr per Post zugesandten Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde an, dass O – eine tatsächlich nicht existente Person - den Wagen gefahren hat und fügt eine fiktive Adresse hinzu.