Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Tauglicher Adressat, Verdächtigung bei ausländischer Stelle
T ist mit seinem Mann A im Urlaub in Polen. Weil der aus Deutschland kommende O den A am Strand begafft hat, beschuldigt T den O bei der polnischen Polizei, ihm das Portemonnaie gestohlen zu haben.