Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Richter, der seinen Geschäftsbereich überschreitet)
T ist als Zeuge vor Gericht geladen. Dort sagt er falsch aus und beschwört dies. Der den Eid abnehmende Richter ist dazu nach seinem Geschäftsbereich allgemein unzuständig.