Strafrecht > Nebenstrafrecht
Besitz von BtM bei Outdoor-Plantage
T, S und P errichten in einem frei zugänglichen Waldstück eine Marihuana-Outdoor-Plantage, um davon ihren Eigenbedarf zu decken. Sie trennen den 10m x 10m Bereich mittels Einzäunung ab und sichern ihn gegen Tierfraß. Sie ziehen 67 Marihuanapflanzen ohne Erlaubnis auf.