Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Anstiftung zur Verletzung eigener Güter
J will seiner Schwester S eins auswischen. Er stiftet M an, S' Fahrrad zu demolieren. In der Dunkelheit erkennt J dabei nicht, dass es sich bei dem Fahrrad, das er M zeigt, um sein eigenes handelt. M macht Js Fahrrad kaputt.