Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Beihilfe vor Vollendung der Haupttat
T will Os Fahrrad haben. Deswegen schlägt er auf O ein, der gerade dabei ist, das Rad aufzupumpen. Als Ts Freund F zufällig vorbei kommt, erkennt er die Situation sofort. Als „Freundschaftsdienst” hilft er T das Fahrradschloss zu knacken. T fährt anschließend mit dem Rad davon.