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Bei versuchter Unterlassung 4.3
Die behandelnde Ärztin T muss O eine lebensrettende Spritze verabreichen. Sie weigert sich jedoch. Die Kräfte von O schwinden bereits, aber bis zum Tod dauert es noch etwa 46 Stunden. Das Verabreichen der Spritze muss aber unmittelbar erfolgen. T geht in den Nebenraum und O verstirbt an einem nun von X verabreichten Gift.