Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“
Gangster G verlangt von Opfer O die Zahlung von €5.000. Um „rechtlich auf der sicheren Seite“ zu sein, soll O einen Vertrag zum Kauf eines Bleistifts unterzeichnen. G legt O den Vertrag vor und sagt: „Unterschreib, sonst verprügel’ ich dich!“