Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB) Verlangen nach Auflassung
V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück vor einem Notar. Dabei befindet sich K in einem Inhaltsirrtum über das Grundstück. Obwohl K dies am nächsten Tag erkennt, verlangt er die Auflassung (§ 925 BGB) des Grundstücks. Eine Woche später möchte K doch anfechten.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der reichlich kuriose Toilettenpapier-Fall wurde vom LG Hanau im Jahr 1979 entschieden. Inhaltlich ging es dabei um die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) im Rahmen der Anfechtung sowie das Verhältnis der Anfechtung zum Kaufmängelgewährleistungsrecht. Der Fall handelt von einer Schulleiterin, die statt 25 „großen“ Toilettenpapierrollen, 25 „Gros“ Rollen und damit 3.600 Rollen (Gros = 12x12) bestellte. Das Gericht entschied, dass sie insoweit einem Inhaltsirrtum unterlegen war, der ungeachtet der Vermeidbarkeit zur Anfechtung berechtigte.