Elektronische Form (§ 126a BGB): 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fall zum Thema Elektronische Form (§ 126a BGB)

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Elektronische Form (§ 126a BGB)

M möchte ein Café eröffnen und dazu von V einen Geschäftsraum für 2 Jahren anmieten. M und V legen die Vertragsbedingungen unter Nennung ihrer Namen in einer PDF-Datei fest und versehen diese mit ihrer eingescannten Unterschrift. Jeder speichert die Datei auf einem eigenen USB-Stick.

Die neuesten Fall zum Thema Elektronische Form (§ 126a BGB)

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