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Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
Unionsbürger G hat sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Flugzeugaufbauten spezialisiert und unterhält Geschäftsbeziehungen zum Irak. Die zuständigen Organe der Europäischen Union verhängen mit Hilfe einer Verordnung ein Embargo gegen den Irak. Deutschland erlässt ein inhaltsgleiches Gesetz. G liefert weiter in den Irak.