Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Unverbindliche Information über Verkauf (Erklärungsbewusstsein)
Autosammler O schickt dem A einen Brief. Der Brief enthält ein Dokument für A zum Unterschreiben. A glaubt, das Dokument beinhalte eine unverbindliche Absichtserklärung, dass A seinen eigenen Oldtimer nun verkaufen wolle. Er unterschreibt. Tatsächlich handelt es sich um einen Antrag zum Verkauf des Oldtimers für €50.000.