Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Erschwerung der Verjährung
K möchte einen großen Eichentisch bei Schreiner S in Auftrag geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, fragt sie S nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsrechte auf 35 Jahre. S ist einverstanden, da er von seinem Können überzeugt ist.