Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fortbestand dinglicher Sicherheiten
B hat von seiner Freundin F im Jahr 2018 Geld geborgt, welches er noch im selben Jahr zurückzahlen sollte. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat er F ein Pfandrecht an einer antiken Vase bestellt und ihr diese übergeben. Eine Rückzahlung ist bis heute (16.09.2022) nicht erfolgt.
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Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ansprüche aus Grundstücksgeschäften
V und K schließen einen notariell beurkundeten Vertrag (§ 433 BGB) über Vs Haus am See. Dieses aufzulassen, halten beide für unnötig, denn sie haben sich die Hand darauf gegeben. Außerdem vergisst K, die Eintragung ins Grundbuch zu beantragen. K will es 30 Jahre später an P veräußern.
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Verjährungsfristen – Grundsatz
A findet die getürmte Katze des B und behält sie als seine eigene, da er denkt, dass sie herrenlos sei. Als sie sich verletzt, bringt er sie zum Tierarzt und zahlt für die Behandlung €100. B findet seine Katze aber in A's Vorgarten und will sie wieder haben. A verlangt Verwendungsersatz.