Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
A glaubt, dass Kuckucksuhren wieder richtig angesagt sein werden und gibt deswegen für €780 eine im Traditionsunternehmen von W in Auftrag. Nachdem A die Uhr geliefert wurde, stellt er fest, dass die Uhr rückwärts läuft. A möchte die Uhr gerne repariert haben.