Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ersatzansprüche des Vermieters
Mieter M beendet sein Mietverhältnis mit Vermieterin V zum 1.4.2021. Die Übergabe findet am 31.03 statt. Dabei entdeckt V zu ihrem Schrecken überall Schäden. Diese hat M durch seinen sorg- und rücksichtslosen Umgang mit der ehemals schönen Wohnung verursacht.