Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
12. Juni 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat keine Ahnung von Autos und lässt sich von V beraten. Ihm gefällt einer der "wie neu restaurierten" Porsche 911 Cabriolet des Autohauses. Auf dem Heimweg fliegt ihm fast das Dach weg.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat einen Anspruch gegen V auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
Genau, so ist das!
2. K hat 2 Jahre Zeit, bevor sein Anspruch auf Nacherfüllung verjährt (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
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