Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
4. April 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat keine Ahnung von Autos und lässt sich von V beraten. Ihm gefällt einer der "wie neu restaurierten" Porsche 911 Cabriolet des Autohauses. Auf dem Heimweg fliegt ihm fast das Dach weg.
Diesen Fall lösen 93,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat einen Anspruch gegen V auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat 2 Jahre Zeit, bevor sein Anspruch auf Nacherfüllung verjährt (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lege artis
18.4.2021, 23:50:22
Arglist und 3 Jahre (438 III 1)?

Lukas_Mengestu
19.4.2021, 10:33:08
Hallo lege artis, hierüber könnte man vorliegend durchaus nachdenken. Da der Sachverhalt bzgl. der Kenntnis des Verkäufers keinerlei Hinweis bietet, hat man für die Annahme der Arglist allerdings vorliegend nach mE noch nicht genügend Anhaltspunkte. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Daniel
20.8.2021, 12:11:08
Ich verstehe beide Seiten. Ich bin - mit Bauchschmerzen - auch von Arglist ausgegangen, da auch Angaben „ins Blaue hinein“ schon als arglistig zu betrachten sind. Aber tatsächlich ergibt sich auch dazu nichts aus dem SV, daher stellt sich hier das Problem der Gratwanderung zwischen lebensnaher Sachverhaltsauslegung und Sachverhaltsquetsche. Da bestimmt viele Leute hier in die Falle tappen schlage ich vor, dass entweder die Frage konkretisiert oder im Antworttext auf diesen Aspekt eingegangen werden könnte.
kleinerPadawan
16.5.2023, 09:14:17
Naja, ich sehe da kein Problem. Ich denke, das ist ganz einfach Sachverhaltsquetsche, solange keine Anhaltspunkte für Angaben "ins Blaue hinein" gegeben sind.
Moo
11.1.2025, 14:18:11
Zwei Fragen zu dem Fall: 1. Woher weiß ich, dass der Verkäufer noch mehrere Porsche 911er im Bestand hat? Steht das irgendwo und ich überlese es nur? 2. Warum handelt es sich nicht um eine
Stückschuldinsb. unter dem Aspekt der Restaurierung und des scheinbaren Alters? Danke.
Tin
7.2.2025, 15:28:47
Wird hier trotz
Stückschuldvon einem Nachlieferungsinteresse ausgegangen, da der Käufer keine Ahnung von Autos hat ? Andernfalls finde ich es, gerade bei Autos und der damit verbundenen
Stückschuld, schwierig automatisch von der Nachlieferung auszugehen. Es sei denn man würde lediglich die Nachterfüllung im Sinne einer Nachbesserung annehmen.