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Mithalter Reitbeteiligung
Richterin R liebt das Reiten und vereinbart mit Pferdefan P, der Eigentümer des Pferdes Wendy (W) ist und für dessen Unterhalt aufkommt: R darf W gegen Kostenbeteiligung (€100/Monat) 3 Tage pro Woche ausreiten. An den Reittagen behält P die Entscheidungsbefugnis über W und gibt vor, auf welchen Flächen R reiten darf. R darf auch keine anderen Personen auf dem Pferd reiten lassen. An den Reittagen kümmert R sich auch um W, weil P beruflich keine Zeit dafür hat. R stürzt schwer, der Unfallhergang ist nicht aufklärbar.