Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Geschäftsführung entspricht dem objektiven Interesse des Geschäftsherrn, widerspricht jedoch seinem wirklichen Willen
Hobbygärtner H erzählt Nachbar N, dass er seine Blumen nicht mehr gießen möchte, damit diese verrotten. N kann nicht nachvollziehen, warum H seine schönen Blumen verkümmern lassen will und gießt sie daher für ihn. Dabei beschmutzt er seine Hose.